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3. Dezember 2024

Mitteilung: Diözese zu den Begräbnisfeierlichkeiten   [1. Mai 2020]

 

 

Der Schutz der Gesundheit der Menschen ist der Kirche ein wichtiges Anliegen. Daher sind im kirchlichen Kontext nach wie vor die Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, welche eine Verbreitung des Corona-Virus möglichst verhindern sollen.

Das Innenministerium und die Italienische Bischofskonferenz haben mit heutigen Datum ein Dekret veröffentlicht, das ab Montag 4. Mai 2020 die Feier von Sterbegottesdiensten möglich macht.

An der Feier dürfen nur Verwandte teilnehmen und zwar nicht mehr als fünfzehn. Zur Feier dürfen nicht Personen kommen, die eine Körpertemperatur haben, die höher als 37,5° C liegt oder die Grippesymptome haben. Ebenso sollen Personen der Feier fern bleiben, die in den Tagen zuvor mit Menschen zu tun hatten, die positiv auf Sars-Cov-2 getestet wurden.

Die Feier kann in einer Kirche oder im Freien, etwa am Friedhof stattfinden. In beiden Fällen muss eine Person, die für die Sicherheit verantwortlich ist, die Körpertemperatur all jener messen, die zum Gottesdienst und zur Verabschiedungsfeier kommen. Dies soll mit einem digitalen Fiebermesse oder einem Thermoscanner geschehen. Personen, bei denen eine Körpertemperatur höher als 37,5° C gemessen wird, dürfen zur Feier nicht zugelassen werden.

Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, damit es nicht zu Menschenansammlungen kommt. Alle, die am Gottesdienst und an der Verabschiedung teilnehmen, müssen einen Mundschutz tragen und voneinander einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter halten. Bei der Feier darf es zu keinem physischen Kontakt zwischen den Gläubigen kommen, weshalb zum Friedensgruß nicht die Hand gereicht wird, ebenso soll dies bei der Beileidsbekundung vermieden werden.

Die Kommunion wird nur in Brotgestalt und nur auf die Hand gereicht und zwar so, dass diese nicht berührt wird. Die Gläubigen sollen an ihren Plätzen bleiben, während der Priester zu den Gläubigen geht und ihnen die Kommunion reicht. Bevor er das tut, muss er sich die Hände desinfiziert haben. Ebenfalls muss er dabei einen Mundschutz tragen.

Falls der Gottesdienst in einer Kirche gefeiert wird, muss diese nach dem Gottesdienst ordentlich gelüftet werden. Zudem ist dafür zu sorgen, dass der Kirchenraum regelmäßig mit geeigneten Putzmitteln gereinigt wird, wobei alle Oberflächen und Gegenstände, die Menschen berührt haben könnten, desinfiziert werden müssen.

Es wird geraten, die Gebets- und Gesangbücher aus den Kirchen zu entfernen, damit sie nicht nach jedem Gottesdienst desinfiziert werden müssen.

Allein der Zelebrant verwendet bei der Verabschiedungsfeier für einen Verstorbenen Weihwasser, alle anderen machen ein Kreuzzeichen und verneigen sich vor dem Toten.

Es ist darauf zu achten, dass die Feier nicht allzu lange dauert.

Schließlich ist dafür zur sorgen, dass die Gläubigen über diese Vorsichtsmaßnahmen informiert werden.

Bozen, 30. April 2020

+ Ivo Muser                                                                     Eugen Runggaldier

Bischof                                                                             Generalvikar

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